Kur­tax­en

Die Kur­taxe wird für jede Über­nach­tung von Gästen in

• Hotels, Gasthäusern, Frem­den­pen­sio­nen, Jugend­her­ber­gen und anderen Beherber­gungs­be­trieben
• Ferien­woh­nun­gen, Ferien­häusern und auf Camp­ing­plätzen
• Wohn­wa­gen, Wohn­mo­bilen, Zel­ten und der­gle­ichen auf öffentlichen und pri­vat­en Plätzen

erhoben. Pro Logier­nacht beträgt die Kur­taxe für Erwach­sene ab 16 Jahre CHF 1.70 und  für Jugendliche von 12 bis 15 Jahre CHF 1.20. Kinder bis 12 Jahre sind gratis.

Eigen­tümer von Ferien­häusern, Ferien­woh­nun­gen und Wohn­wa­gen kön­nen ihre Tax­en auch in Form ein­er Jahres­pauschale (CHF 70) entricht­en. Dies gilt auch für die Dauer­mi­eter, die eine Unterkun­ft für min­destens drei Monate im Kalen­der­jahr mieten.